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bbw-seminare.de    Teilhabe – Beteiligung von Kindern, Klienten, Senioren

Teilhabe – Beteiligung von Kindern, Klienten, Senioren

Alle Menschen haben das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies ist im Grundgesetz, der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention rechtlich verankert. In den einzelnen Betreuungsformen des Sozial- und Gesundheitswesens geht die Verwirklichung dieses Rechtes ineinander über und bildet somit einen Knotenpunkt gemeinsamer Verantwortung. Dabei kann und wird Teilhabe in den unterschiedlichen Bereichen häufig sehr unterschiedlich gelebt. Umso wichtiger erscheint es deshalb Partizipation, verstanden als höchste Form der Teilhabe, bereichsübergreifend als Grundhaltung und gemeinsam anzustrebendes Ziel zu verstehen. 

diverse Lernmethoden
Teilnahmebescheinigung
kostenfrei
Termine und Kontakt

Abschlussart

  • Teilnahmebescheinigung

Voraussetzungen

  • Das Seminar richtet sich an Führungs- und Leitungskräfte, Fach-, Ergänzungs-, Hilfs-, Assistenzkräfte nicht kommunaler Träger
  • Ausgenommen von der geförderten Weiterbildung sind gemäß Förderrichtlinien Mitarbeitende kommunaler Träger.

Kursdetails

Inhalte

  • Begriffliche Abgrenzung: Teilhabe, Partizipation
  • Voraussetzungen für gelingende Partizipation 
  • Aspekte der Partizipation: Selbstbestimmungs-, Mitbestimmungsrechte, Beschwerdeverfahren etc.
  • Analyse von Chancen, Grenzen und Herausforderungen in der beruflichen Praxis 
  • Gemeinsames Herausarbeiten von weiteren Beteiligungsmöglichkeiten in den einzelnen Betreuungsformen
  • Austausch über berufliche Praxis
  • Erarbeitung einer gemeinsamen Fragensammlung als Reflexionstool bzgl. Haltung, Strukturen, alltäglichem Handeln/Verhalten in Organisationen als Grundlage zukünftiger Zielsetzungen  

Ihr Nutzen

Im Fokus dieses Seminars steht der bereichsübergreifende Austausch zum Thema. Es sollen Überschneidungen und Unterschiedlichkeiten in den einzelnen Branchen herausgearbeitet werden. Ko-konstruktiv werden mögliche Beteiligungsformen und -gremien erarbeitet und gemeinsam wird der Frage nachgegangen, ob und wie Best-Practice Beispiele auf andere Betreuungsformen übertragbar sind. 

Information und Beratung

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Ansprechpartner*innen

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Veit Brach

Projektleiter ESF-Projekte

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