bbw-seminare.de Förderungen AZAV Zertifizierung
AZAV ZERTIFIZIERUNG
Die Abkürzung AZAV steht für "Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung". Dieses Regelwerk dient als Qualitätssiegel im Bereich der beruflichen Weiterbildung. Das Ziel der AZAV besteht darin, einen standardisierten Rahmen für die Zulassung von Bildungsträgern bzgl. geförderter Weiterbildungsmaßnahmen zu schaffen.
Das Qualifizierungschancengesetz in Deutschland zielt darauf ab, Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Arbeitgeber können Fördermittel erhalten, um ihre Mitarbeiter*innen weiterzubilden und zu qualifizieren.
Was bedeutet AZAV Zertifizierung?
Wir als Bildungsträger dürfen die Bildungsmaßnahme direkt mit der Agentur für Arbeit abrechnen. Dafür notwendig ist ein Bildungsgutschein, der vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit für bestimmte Mitarbeitende beantragt wird.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Ein Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit ausgestellt. Damit reduzieren sich die Weiterbildungskosten bis zu 100 % und es können auch weitere Kosten erstattet werden. Aufgrund der Zertifizierung darf die bbw gGmbH Bildungsgutscheine der Agentur annehmen. Der Bildungsgutschein muss beim Bildungsträger vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.
Was sind zertifizierte Bildungsangebote?
Bei zertifizierten Bildungsangeboten muss Folgendes nachgewiesen werden:
- Arbeitsmarktrelevanz
- Erfolgreiche Teilnahme durch Vorliegen eines Maßnahmenkonzeptes
- Zweckmäßigkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Sparsamkeit
- Angemessene Teilnahmebedingungen
Sie möchten weitere Informationen?
- Interessierte Quereinsteigende wenden sich an Arbeitsagentur / Jobcenter.
- Informationen für Arbeitgeber (Träger) oder Kommunen bietet der Arbeitgeberservice der Bundesagentur.
Welche unserer Bildungsangebote sind AZAV zertifiziert?
Im Bereich Pädagogik:
- Qualifizierung für Ergänzungskräfte zur pädagogischen Fachkraft (EK FK)
- Abschluss zum*zur staatlich geprüften Kinderpfleger*in
- Intensivlehrgang zum*zur staatlich geprüften Kinderpfleger*in
- Pädagogische*r Mitarbeiter*in für Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe
- Einstieg in eine Tätigkeit in der Kita und Assistenzkraft
- Assistenzkraft in Kindertageseinrichtungen - Qualifizierung Kindertagespflege
- Ergänzungskraft in der Mini-Kita und in bayerischen Kindertageseinrichtungen
- Fachkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen
Im Bereich Gesundheit & Pflege:
- Zertifizierte*r Pflegehelfer*in
- Betreuungskraft § 43b i.V. mit § 53b SGB XI
- Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
- Praxisanleitung in der Pflege
- Anerkennung Pflegefachfrau / Pflegefachmann in Bayern
- Anpassungsqualifizierung für Quereinsteiger*innen in Arztpraxen
- Qualifizierung zum*zur geprüften Fachhauswirtschafter*in
- Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung für Physiotherapeuten*innen aus dem Ausland
- Quereinsteiger*innen in Zahnarztpraxen