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DAS QUALIFIZIERUNGSCHANCENGESETZ – BIS ZU 100 % WEITERBILDUNGSFÖRDERUNG
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Unternehmen eine Förderung aller Beschäftigten im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung oder einer Anpassungsqualifizierung. Profitieren Sie von bis zu 100% Zuschüssen zu den Fortbildungskosten und zum Arbeitsentgelt. Fördermöglichkeiten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes können Sie nach einer Beratung durch die Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen – ob als Arbeitgeber*in, der*die seine*ihre Mitarbeiter*innen weiterqualifizieren will oder als Arbeitnehmer*in, der*die sich weiterqualifizieren will.
Updates: Qualifizierungschancengesetz und Weiterbildung während Kurzarbeit
Sammelanträge für Förderung von mehreren Mitarbeiter*innen
Unternehmen, die mehrere Mitarbeiter*innen gleichzeitig qualifizieren wollen, haben seit Januar 2021 zudem den Vorteil, dass sie einen Sammelantrag für die Förderung der Weiterbildung von mehreren Mitarbeiter*innen stellen können. Bedingung ist, dass die Mitarbeiter*innen an derselben Qualifizierung teilnehmen, für die der Sammelantrag gestellt wird, und somit einen ähnlichen Weiterbildungsbedarf haben. Zuvor war ein individueller Antrag pro geförderte*n weiterzubildende*n Angestellte*n nötig.
Die Möglichkeit Sammelanträge für die Förderung von Weiterbildung der Mitarbeiter*innen zu stellen, gilt für 5. Anpassungsqualifizierungen beim bbw im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.
Jetzt noch attraktivere Förderungen bei Anpassungsqualifizierungen!
Seit Mitte Mai 2020 sind nur noch mindestens 121 Unterrichtseinheiten (UE) für eine Anpassungsqualifizierung erforderlich, damit diese förderfähig ist (zuvor waren es 161 UE). Außerdem wurden die Fördersätze für Anpassungsqualifizierungen am 01.10.2020 angehoben. Die Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit zu den Lehrgangskosten sowie zum Arbeitsentgelt können nun um weitere 10 Prozent bzw. 5 Prozent steigen.
Alle Details zu den den Voraussetzungen für eine höhere Förderquote im Bereich der Anpassungsqualifizierungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter 4. Fördervariante 2: Anpassungsqualifizierung.
Radiobeitrag: Qualifizierungschancen während Corona und Kurzarbeit nutzen!
Wie das genau funktioniert, was die Vorteile sind und welche Rolle das Qualifizierungchancengesetz dabei spielt? Erfahren Sie dazu mehr in unserem Radiobeitrag am Beispiel des Automobilzulieferers ZF:
Dieses Video ist extern gehostet (YouTube, Vimeo, bbw-Videobackend) und sendet nur Daten, wenn Sie das Vorschaubild anklicken.
Im Radiobeitrag erfahren Sie Details und Chancen in Bezug auf das Qualifizierungschancengesetz für Unternehmen und Berufstätige:
Die Angst vor Jobverlust geht um. Drei von vier Bundesbürgern machen sich Sorgen, dass ihnen die Digitalisierung den Arbeitsplatz raubt. Das ergab erst vor Kurzem eine Umfrage. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betont, der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit, sei Qualifizierung. Er rechnet sogar vor, dass durch die Digitalisierung dauerthaft mehr Jobs entstehen als wegfallen. Gute Perspektiven gebe es aber nur für Fachkräfte. Einfache Tätigkeiten würden automatisiert. Deshalb habe man das sogenannte Qualifizierungschancengesetz geschaffen. Es sei ein starkes Instrument für Unternehmen, um ihre Belegschaften für neue Aufgaben zu qualifizieren, so der Minister. Der Automobilzulieferer ZF hat inzwischen gute Erfahrungen mit dem Gesetz gemacht. Peter Menzl, er ist bei dem Unternehmen zuständig für technische Qualifizierung: "Wir merken dann auch sehr oft, dass die Mitarbeiter einen viel größeren Background haben, auch mal über den Zaun schauen. Die Motivation ist dann auch da, sich dann nochmal zusätzlich weiterzubilden." Ausgerechnet kleinere Unternehmen kennen häufig die Möglichkeiten nicht, die ihnen das Gesetz bietet, so jedenfalls eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Dabei gebe es einen unschlagbaren Vorteil, sowiohl für Beschäftigte, als auch für Unternehmen. Peter Menzl: "Lohnausfall für die Mitarbeiter übernimmt die Agentur für Arbeit, es entstehen uns dadurch keine Weiterbildungskosten. Das ist also ein ganz tolles Instrument für uns. Wie hoch die Förderung ist, hängt von der Größe des Unternehmens ab, erklärt Vanessa Weick. Sie ist Seniorberaterin beim Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft - kurz bbw - eines der größten privaten Bildungsunternehmen im Freistaat. "Man kann sagen, je kleiner das Unternehmen ist, desto größer ist die Förderung, die von der Agentur für Arbeit kommt." Voraussetzung für die Förderung: Die Weiterbildung muss dazu dienen, Beschäftigte fit zu machen für künftige berufliche Aufgaben. Typische Beispiele: Der KFZ-Mechaniker, der Elektroautos reparieren soll oder der Quereinsteiger ohne Ausbildung, der endlich seinen Berufsabschluss machen möchte. Die Corona-Krise bringe dafür gute Gelegenheiten, sagt Vanessa Weick: "Die Auftragslage ist schlechter, aber jetzt nutze ich die Zeit und investiere bewusst in meine Mitarbeiter, um diese weiterzuqualifizieren. Die Kombination aus Kurzarbeit und Weiterbildung ist jetzt eine gute Variante." Die meisten Weiterbildungen des bbw finden momentan digital statt. Die Umstellung von Präsenz auf Onlineveranstaltungen sei sehr pragmatisch, sehr unbürokratisch abgelaufen, so Peter Menzl. Und auch die Zusammenarbeit von Bundesagentur, Bildungsdienstleister und Unternehmen habe perfekt funktioniert. Eine Chance also für Berufstätige in Kurzarbeit und Arbeitgeber.
Das Qualifizierungschancengesetz auf einen Blick:
1. Wer kann alles gefördert werden?
2. Fördervariante 1: Abschlussorientierte Weiterbildung
3. Abschlussorientierte Weiterbildungen beim bbw
4. Fördervariante 2: Anpassungsqualifizierung
5. Anpassungsqualifizierungen beim bbw
1. Wer kann alles gefördert werden
Mit dem Qualifizierungschancengesetz bieten sich zwei Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Ihre Mitarbeiter*innen: eine Förderung im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung oder einer Anpassungsqualifizierung. Neben dem Ziel der Maßnahme variieren u. a. die damit verbundene Höhe der Zuschüsse für Weiterbildung und Arbeitsentgelt. Gemeinsames Ziel aller Maßnahmen ist es die Kompetenzen von Beschäftigten zu fördern.
Wenn einer der drei folgenden Punkte auf Sie bzw. Ihre*n Mitarbeiter*in zutrifft, steht einer Förderung prinzipiell nichts im Wege. Der*die Mitarbeiter*in, die gefördert werden soll:
- übt eine berufliche Tätigkeit aus, die durch (digitale) Technologien ersetzt werden kann
- bzw. die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen ist oder sein könnte oder
- Sie möchten sich selber oder eine*n Beschäftigte*n in einem Engpassberuf weiterqualifizieren.
2. Fördervariante 1: Abschlussorientierte Weiterbildung
Bei einer abschlussorientierten Weiterbildung ist ein Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100% möglich. Darüber hinaus unterscheidet sich die Förderung im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung von der einer Anpassungsqualifizierung dadurch, dass die Lehrgangskosten garantiert zu 100% übernommen werden – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Förderung durch die Agentur für Arbeit richtet sich an ungelernte und geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen, die keinen (bzw. keinen verwertbaren) Berufsabschluss haben. Diese können auf drei möglichen Wegen zu einem anerkannten Berufsabschluss gelangen.
Umschulung
Dauer: in der Regel um 1/3 verkürzte Ausbildungszeit im Vergleich zu einer normalen Ausbildung
Vorbereitungslehrgang auf eine Externenprüfung
Dauer: in der Regel 3 bis 6 Monate
Berufsanschlussfähige Teilqualifizierung (TQ)
Dauer: 3 bis 6 Monate je Teilqualifizierungsmodul
- Je nach angestrebten Zielberuf sind insgesamt 4 bis 8 Module zu absolvieren (die Module müssen nicht unmittelbar hintereinander absolviert werden).
- Teil einer TQ ist auch die Vermittlung von Grundkompetenzen (u. a. Allgemeine Deutschkenntnisse).
- Eine TQ bietet sich auch als Vorbereitung für eine Umschulung an und ist auch vor einer Umschulung möglich und förderfähig.
- Es liegt kein (verwertbarer) Berufsabschluss vor.
- Eine Beratung vorab durch die Bundesagentur für Arbeit ist Voraussetzung. Fragen sie uns, wir stellen gerne den Kontakt her.
- Bildungsmaßnahme wie auch Bildungsträger müssen AZAV-zertifiziert sein. Beides ist beim bbw und seinen Bildungsprodukten der Fall.
- Die Maßnahme muss durch den zertifizierten Bildungsträger extern oder im Unternehmen durchgeführt werden.
Je nach Einzelfall sind zusätzliche Kosten förderfähig, die während der Weiterbildung für Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung anfallen können.
Wenn Sie als Arbeitnehmer*in bis zum 31.12.2023 eine geförderte Maßnahme im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung beginnen, können Sie sich Prämien für Ihre erfolgreiche Qualifizierung sichern.
Umschulung
Für eine Weiterbildung in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf bekommen Teilnehmer*innen eine Weiterbildungsprämie von 1.000,- € bei erfolgreicher Zwischenprüfung sowie von 1.500,- € nach der erfolgreichen Abschlussprüfung.
Vorbereitunglehrgang auf die Externenprüfung
Bei erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung erhält der*die Teilnehmer*in 1.500,- € Weiterbildungsprämie.
Wie erhalten Sie die Prämie?
Als Absolvent*in müssen Sie einen Antrag auf eine Weiterbildungsprämie bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter stellen und einen Nachweis der prüfenden Stelle über Ihr erfolgreiches Bestehen der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung vorlegen (z. B. Kopie des Zeugnisses der zuständigen Kammer).
3. Abschlussorientierte Weiterbildungen beim bbw
Die Umschulung orientiert sich am aktuellen Rahmenlehrplan und umfasst folgende Themenschwerpunkte:
- Waren- und Dienstleistungssortiment konzipieren und weiterentwickeln
- Vertriebskanäle im E-Commerce
- Onlineportale und -Shops bewirtschaften
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Interne und externe Kommunikation
- Onlinemarketing
- Anbahnung und Abwicklung von Verträgen
- Bezahlsysteme
- Rechtliche Bestimmungen im E-Commerce
- Projektorientiertes Arbeiten
Die Umschulung kann in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden.
Die Inhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenlehrplan:
- Geschäftsprozesse und betriebliche Organisation (BWL)
- Arbeitsorganisation und -techniken
- Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte
- Einfache und vernetzte IT-Systeme
- Entwickeln und Bereitstellen von Anwendungssystemen
- Betreuen von IT-Systemen
- Systementwicklung und Systemintegration
- Service und Benutzerunterstützung
- Rechnungswesen und Controlling
- Fachspezifisches Englisch
Die Umschulung wird in Vollzeit absolviert.
Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung (IHK)
Teilqualifizierung (TQ) – Beispiele für Modulreihen beim bbw
Modul 1: Grundlage IT-Systeme
Modul 2: IT-Netzwerke
Modul 3: IT-Sicherheit
Modul 4: IT-Anwendungsentwicklung
Modul 5: Datenbanken
Modul 6: IT-Systemsupport
Ausführliche Informationen zu den Modulen finden Sie auf unserer Seite Fachinformatiker*in Fachrichtung Systemintegration (Teilqualifizierung).
Modul 1: Warenwirtschaft und Onlinevertrieb
Modul 2: Kundenkommunikation im Onlinehandel
Modul 3: Online-Marketing
Modul 4: Kaufmännische Steuerung und Kontrolle im Onlinehandel
Modul 5: Projektorientiertes Arbeiten im Onlinehandel
Ausführliche Informationen zu den Modulen finden Sie auf unserer Seite Kaufmann*frau im E-Commerce (Teilqualifizierung).
Modul 1: Grundlagen der Metalltechnik
Modul 2: Maschinelle Metallbearbeitung
Modul 3: Instandhaltung und Qualitätssicherung
Modul 4: CNC-Technik
Modul 5*: Montagetechnik / Zerspanungstechnik / Konstruktionstechnik / Umform- und Drahttechnik
Ausführliche Informationen zu den Modulen finden Sie auf unserer Seite Fachkraft für Metalltechnik (Teilqualifizierung).
*Vertiefen Sie Ihr Wissen in dem Bereich, für den Sie sich am meisten interessieren.Aktuell sind über 20 Berufsbilder mit kaufmännischer oder gewerblich-technischer Ausrichtung als Teilqualifizierung (TQ) beim bbw verfügbar. Jedes TQ-Modul ist in sich geschlossen und ergibt eine Teilqualifizierung. Eine abgeschlossene TQ ermöglicht die Übernahme von Aufgaben in einem konkreten betrieblichen Einsatzgebiet. Erfahren Sie mehr zum Thema Teilqualifizierungen beim bbw.
4. Fördervariante 2: Anpassungsqualifizierungen
Unternehmen bis 9 Mitarbeitende:
- Förderung der Lehrgangskosten bis zu 100%*
- Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 75% (+10%1 / +5%2)
Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitende:
- Förderung der Lehrgangskosten bis zu 50%*
- Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 50% (+10%1 / +5%2)
Unternehmen mit 250 bis 2.499 Mitarbeitende:
- Förderung der Lehrgangskosten bis zu 25% (+10%1 / +5%2)
- Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 25% (+10%1 / +5%2)
Unternehmen ab 2.500 Mitarbeitende:
- Förderung der Lehrgangskosten bis zu 15% (+10%1 / +5%2)
- Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 25% (+10%1 / +5%2)
*Bei Personen von 45 Jahren und älter oder mit einer Schwerbehinderung kann die Förderung bis zu 100% betragen.
1NEU ab 01.10.2020: Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss erhöhen sich um jeweils 10%-Punkte, wenn 20% (10% bei KMU mit 10 bis 249 Mitarbeitenden) der Belegschaft den betrieblichen Anforderungen nicht oder teilweise nicht mehr entsprechen.
2NEU ab 01.10.2020: Bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages über betriebliche Weiterbildung steigt die Förderung der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgeltzuschusses um jeweils 5%-Punkte.
- Der Erwerb des Berufsabschlusses muss in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegen.
- In den letzten vier Jahren wurde nicht an einer geförderten Anpassungsqualifizierung nach § 82 SGB III teilgenommen.
- Die Qualifizierung muss mindestens 121 Übungseinheiten (UE) umfassen (NEU ab 16.05.2020 – zuvor waren 161 UE nötig).
- Eine Beratung vorab durch die Bundesagentur für Arbeit ist Voraussetzung. Fragen sie uns, wir stellen gerne den Kontakt her.
- Bildungsmaßnahme wie auch Bildungsträger müssen AZAV-zertifiziert sein. Beides ist beim bbw und seinen Bildungsprodukten der Fall.
- Die Maßnahme muss durch den zertifizierten Bildungsträger extern oder im Unternehmen durchgeführt werden.
Je nach Einzelfall sind zusätzliche Kosten förderfähig, die während der Weiterbildung für Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung anfallen können.
- Kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen.
- Weiterbildungen zu denen der Arbeitgeber aufgrund von bundes- oder landesrechtlichen Regelung verpflichtet ist.
- Aufstiegsfortbildungen, die unter das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG (Aufstiegs-BAföG) fallen, wie z. B. Meister*innen-, Techniker*innen- oder Fachwirt*innenfortbildungen.
Wenn Sie mehrere Beschäftigte in Ihrem Unternehmen weiterqualifizieren wollen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort das Sammelantragsverfahren nutzen. Anstatt einen Antrag auf Weiterbildungsförderung für jede*n einzelne*n Mitarbeiter*in zu stellen, genügt jetzt ein Antrag für alle Mitarbeiter*innen, für deren Weiterbildung Sie eine Förderung beantragen möchten. Voraussetzungen sind, dass diese einen vergleichbaren Weiterbildungsbedarf haben und an derselben Weiterbildung teilnehmen.
Sammelantrag online einreichen
Zudem gibt es ab sofort auch die Möglichkeit einen Antrag online einzureichen. Alle nötigen Formulare und Vordrucke finden Sie auf der Seite Sammelantrag: Qualifizierung von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit.
5. Anpassungsqualifizierungen beim bbw
Zwei Beispiele für mögliche Modulreihen mit insgesamt mindestens 121 Unterrichtseinheiten (UE)
Beispiel 1:
- Modul 1 (05 UE): Arbeitswerkzeuge für digitales Lernen (EDV)
- Modul 2 (40 UE): Sensorik für Fachkräfte aus der Industrie
- Modul 3 (40 UE): SPS für Fachkräfte aus der Industrie
- Modul 4 (40 UE): Datenverarbeitung für Industrie 4.0 für Fachkräfte aus der Industrie
Beispiel 2:
- Modul 1 (05 UE): Arbeitswerkzeuge für digitales Lernen (EDV)
- Modul 2 (40 UE): Lernprozessbegleiter*in – LPB (Digitale*r Ausbilder*in)
- Modul 3 (40 UE): Certified Blended Learning Coach – CBLC (Digitale*r Lernbegleiter*in)
- Modul 4 (40 UE): Certified Blended Learning Designer – CBLD (Digitale*r Lerndesigner*in)
Modulreihen speziell nach Ihren Bedürfnissen
Wir bieten Ihnen über 360 Module zu den verschiedensten Themen an, aus denen Sie sich Ihre ganz individuelle Qualifizierungsreihe für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter*innen zusammenstellen lassen können. Gerne beraten wir sie individuell zu den verschiedenen Modulen und Kombinationsmöglichkeiten.
Erfahren Sie auch mehr über unsere Angebote im Blended Learning-Format – jetzt neu: während der Corona-bedingten Lernphase von Zuhause aus und zu 100% digital (per Telefon, E-Mail, Webkonferenz) absolvierbar. In unserem LOU!S-Katalog 2023 (pdf, 8 MB) bieten wir Ihnen über 140 Module im Online-Format in Voll- und Teilzeit an.
Ob in Vollzeit oder Teilzeit – im Bereich Anpassungsqualifizierungen oder abschlussorientierter Weiterbildungen förderfähig über das Qualifizierungschancengesetz.
Mehr zu unseren Angeboten und Fördermöglichkeiten
Sie interessieren sich für eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes und möchten gerne mehr über eine bestimmte Weiterbildung oder weitere Fortbildungsangebote beim bbw erfahren? Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne individuell.
6. Grundkompetenzen
Um geringqualifizierte Arbeitnehmende auf eine berufliche Weiterbildung vorzubereiten, wurde ein Modulbaukasten entwickelt, der Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Mathematik, EDV und zusätzlich noch Sprachkompetenzen stärkt.
Dieser Lehrgang richtet sich an gering oder nicht qualifizierte Beschäftigte, die sich aufgrund ihrer Lebens- und Arbeitssituation bisher kaum weiterbilden konnten, sowie an Beschäftigte, die sich im Unternehmen weiterentwickeln oder beruflich umorientieren möchten. Auch Arbeitslose können bei Vorliegen der individuellen Fördervoraussetzungen an der Qualifizierung teilnehmen.
Die Ziele des Grundkompetenzlehrgangs sind notwendige Basisbausteine wie Lesen, Schreiben, Kommunikation, Mathematik, und Computertechnologien zu vermitteln, auf eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung vorzubereiten und gering oder nicht qualifizierte Arbeitnehmende für eine berufliche Weiterbildung zu gewinnen.
Die Teilnahme an Grundkompetenz-Maßnahmen ist zu 100% mit einem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur förderbar, so dass den Teilnehmern keine Kosten entstehen. Dies erfolgt im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes für Arbeitnehmer gemäß § 81 Absatz 3a SGB III.
Die Leistung kann berufsbegleitend in Vollzeit, Teilzeit oder mit individuell gestaltetem Lernumfang angeboten werden, wobei eine Unterrichtseinheit 45 Minuten umfasst und mindestens 120 Einheiten erforderlich sind. Der Lehrgang kann als Vorbereitungskurs vor einem abschlussorientierten Lehrgang, vor einer Anpassungsqualifizierung oder zur Beschäftigungssicherung angeboten werden. Für die individuelle Kurszusammensetzung beraten wir Sie gerne.
Im Lehrgang vermitteln wir notwendige Grundkompetenzen für das Berufsleben, um die individuelle berufliche Flexibilität und die persönliche Arbeitsmotivation der Teilnehmenden zu steigern. Ein individueller Lernplan und regelmäßige Reflexionseinheiten unterstützen die Teilnehmenden dabei, ihre Sprachkenntnisse, Lernfähigkeit und berufliche Handlungskompetenz zu verbessern sowie sich auf neue Arbeitsinhalte vorzubereiten und an einer abschlussorientierten beruflichen Qualifizierung teilzunehmen. Die Lehrgangsräumlichkeiten sind optimal auf die Qualifizierungsinhalte und die Zielgruppe abgestimmt.
Der Lehrgang nutzt Gruppenarbeiten, handlungsorientierte Methoden und moderne Lernmedien, um den Lehrstoff zu vermitteln und unsere professionell geschulten Mitarbeiter*innen unterstützen die individuellen Lernprozesse der Teilnehmenden. Durch spezifische Lernvorgänge und Hybrid Learning, das Präsenzunterricht mit Online-Elementen kombiniert, fördern wir die selbstständige berufliche Handlungsfähigkeit und Entwicklung der Teilnehmenden.
7. Ihr Weg zur Förderung
Förderleistungen über das Qualifizierungschancengesetz sind Ermessensleistungen der Agentur für Arbeit. Lassen Sie sich vom Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit oder von uns hierzu individuell beraten.
Weiterführende Informationen
Mit dem Qualifizierungschancengesetz, das am 01. Januar 2019 in Kraft getreten ist, werden die Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter*innen im Kontext der Digitalisierung weiterbilden lassen wollen, stark ausgebaut. Das Gesetz ist Teil der Qualifizierungsoffensive am Arbeitsmarkt der Bundesregierung und ersetzt das 2006 eingeführte WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen).
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Ihre Ansprechpartnerin
Mira Bernhart
Geschäftsführerin
Telefon: +49 931 79732-61
E-Mail: mira.bernhart@bbw.de