Nachwuchs in der Pflege ist rar gesät und umso wichtiger ist es deshalb junge Menschen praktisch und theoretisch gut auf die Herausforderungen des Berufslebens vorzubereiten. Seit 2020 gibt es die generalistische Ausbildung. Die generalistische Ausbildung fokussiert dabei darauf, Theorie und Praxis im Ausbildungsalltag eng zu verzahnen. Damit dies gelingt, werden die jungen Menschen während ihrer Ausbildung von einer kompetenten Fachkraft unterstützt – der Praxisanleitung in der Pflege. Die Etablierung einer Praxisanleitung ist für Einrichtungen obligatorisch, um junge Menschen in Pflegeberufen ausbilden zu dürfen. Um diese wichtigen Schlüsselpositionen mit gut geschulten Fachkräften besetzen zu können, zahlen alle Einrichtungen der Pflege gemäß Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) in einen gemeinsamen Fonds ein, aus dem die Kosten für die Fortbildung zur Praxisanleitung bestritten werden. Auch Einrichtungen die nicht selber ausbilden, müssen Zahlungen in diesen Fonds leisten. Die Etablierung einer hauseigenen Praxisanleitung macht deshalb für Einrichtungen der Pflege nicht nur vor dem Hintergrund der Ausbildung und Nachwuchsgewinnung Sinn, sondern auch wirtschaftlich.
Was ist eine Praxisanleitung in der Pflege und welche Aufgaben hat sie?
Die Praxisanleitung in Pflegeeinrichtungen ist in etwa vergleichbar mit der Ausbildungsbegleitung in anderen Branchen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Praxisanleitende führen anhand des Ausbildungsplans die Azubis schrittweise an die einzelnen Tätigkeiten heran. Sie unterstützen dabei, das theoretisch erworbene Fachwissen in die Praxis umzusetzen. Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter müssen dabei eine gute Balance aus Theorie und praktischer Anwendung finden, um die Auszubildenden optimal zu unterstützen. Eine hochwertige Anleitung steigert die Ausbildungsqualität und verbessert die Pflegepraxis.
Die Aufgaben einer Praxisanleitung umfassen dabei:
- Auf Grundlage des Ausbildungsplans Arbeitsaufgaben auswählen und eigenständig Arbeitsabläufe gestalten.
- Azubis gezielt sowie fachgerecht bei der Ausführung der Aufgaben in der Pflegepraxis anleiten.
- Vor- und Nachgespräche führen sowie Auswertung und Dokumentation.
- Kompetenzen fördern und Methoden vermitteln, die zum selbstorganisierten Lernen befähigen.
- Verbindung zur Berufsschule bzw. Hochschule halten sowie der regelmäßige Austausch über Lerninhalte, Lernprobleme und Lernziele.
- Qualifizierte Leistungseinschätzung und Mitsprache vor Ende der Probezeit
- Fachliteratur studieren, um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Wie wird man Praxisanleiterin oder Praxisanleiter in der Pflege?
Um Praxisanleitung zu werden, sind gemäß gesetzlicher Grundlagen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium im Bereich Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie ein Jahr Berufserfahrung nötig. Bei fehlender Berufserfahrung kann die Sonderzulassung beantragt werden. Weiterhin ist eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden erforderlich. Außerdem müssen Praxisanleitungen jährlich 24 Stunden Fortbildungen absolvieren und nachweisen, insbesondere zu berufspädagogischen Inhalten.
Bildungsangebote zum Praxisanleitung in der Pflege beim bbw
Wir als Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft bieten Ihnen als Einrichtung oder Pflegefachkraft ein breites Portfolio an Fortbildungsangeboten im Bereich Praxisanleitung in der Pflege an. Sie können vor Ort oder online, in unseren virtuellen Kursen, teilnehmen.
Weiterbildung zur Praxisanleitung in der Pflege
Seit Beginn des Jahres 2020 sind aktive Praxisanleitungen durch das neue Pflegeberufegesetz dazu verpflichtet, eine entsprechende Weiterbildung zur Praxisanleitung vorzuweisen, die jährlichen Fortbildungen zu besuchen und sich bei der VdPB zu registrieren.
Zu den Terminen Praxisanleitung in der Pflege
Jährliche Pflichtfortbildungen für Praxisanleitungen in der Pflege (mindestens 24 Stunden) gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV
Vom 1. Januar 2025 an gibt es für Praxisanleitende in der Pflege eine einheitliche Frist zur Erfüllung der berufspädagogischen Fortbildungsverpflichtung. Von da an gilt das jeweilige Kalenderjahr als sogenannter Erbringungszeitraum. Anders als zuvor wird nicht mehr unterschieden zwischen bestandsgeschützten und „neuen“ Praxisanleitenden, es gibt keine individuellen und auch keine unterjährigen Fristen mehr. Konkret bedeutet das, dass alle Praxisanleitungen in Bayern ihre 24 Unterrichtseinheiten in jedem Jahr bis zum 31.12. absolviert haben müssen. Wir bieten Ihnen die jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleitungen als komplettes Modul aus Qualitätsentwicklung, Pädagogik und Psychologie, aktuelle Entwicklungen und Reflexion der Praxis/Instrumente für die Praxis an.
Hier finden Sie unsere Fortbildungsangebote