bbw-seminare.de Pädagogik & Soziales Berufliche Weiterqualifizierung Ergänzungskraft im pädagogischen Bereich
ERGÄNZUNGSKRAFT IM PÄDAGOGISCHEN BEREICH
Ergänzungskräfte bzw. Kinderpfleger*innen werden in der Kinderbetreuung dringend gesucht. Zusätzlich zur klassischen Ausbildung an der Berufsfachschule für Kinderpflege bzw. die Vorbereitung auf die Externenprüfung bietet das neue Gesamtkonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales einen berufsbegleitenden Weg zu den Abschlüssen „Ergänzungskraft in der Mini-Kita“ bzw. „Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen“.
Im Rahmen der Umstrukturierung der Weiterbildungsangebote im pädagogischen Bereich durch die Einführung des neuen Gesamtkonzepts des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, haben sich auch die Modalitäten für den Einstieg als Ergänzungskraft in der Pädagogik geändert. Im Folgenden erklären wir Ihnen, welche Wege es zur Tätigkeit als Ergänzungskraft gibt.
Auf einen Blick
1. Was ist eine Ergänzungskraft?
2. Welche Wege führen zum Berufsbild?
3. Finanzielle Fördermöglichkeiten
UNSERE ANGEBOTE IN DIESEM BEREICH
Sie beschäftigen sich mit Ihrer beruflichen Zukunft und möchten sich weiterqualifizieren? In unserer Infoveranstaltung klären wir alle offenen Fragen. Gerne beraten wir Sie im Anschluss an die Veranstaltung auch individuell.
Im Fokus der Weiterbildung steht die Betreuung von Kindern und die Unterstützung der Fachkräfte.
Qualifizieren Sie sich jetzt mit 424 UE zum*zur staatlich geprüften Kinderpfleger*in und bringen Sie Ihr Wissen in den Betreuungsalltag mit ein.
Im Intensivlehrgang zum*zur staatlich geprüften Kinderpfleger*in vertiefen Sie in 1.085 UE Ihre Fachkenntnisse und werden optimal auf die Abschlussprüfung vorbereitet.
1. Was ist eine Ergänzungskraft?
Pädagogische Ergänzungskräfte sind in der Regel Kinderpfleger*innen, die die pädagogischen Fachkräfte bei der Betreuung von Kindern aller Altersgruppen und bei der Umsetzung der Bildungsarbeit unterstützen.
2. Welche Wege führen zum Berufsbild
Um künftig als Ergänzungskraft im pädagogischen Bereich beschäftigt zu sein, gibt es zwei Möglichkeiten. Hier finden Sie alle Informationen zu beiden Qualifizierungsmöglichkeiten und erfahren, wie sich diese voneinander unterscheiden.
Staatl. anerkannter Abschluss zum*zur Kinderpfleger*in
Staatlich anerkannte Kinderpfleger*innen haben ein breit gefächertes Spektrum an Einsatzmöglichkeiten. Sie finden unter anderem Beschäftigung in:
• Erziehungsheimen
• Kindergärten
• Kinderkrippen
• Kinderhorten
• Kindertagesstätten
• privaten Haushalten als Hauspersonal zur Kinderbetreuung
• Krankenhäusern, insbesondere Kinderkliniken
• Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe
• Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
• Erholungs-, Ferien- und Schulungsheimen
• ambulanten sozialen Diensten
• Gemeinschafts- und Nachbarschaftshilfen
• Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
Die originäre Ausbildung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt und findet in Bayern an Berufsfachschulen statt. Sie dauert 2 Jahre in Vollzeit und beinhaltet auch Praxisphasen. In diesen Praxisphasen werden die in der Theorie vermittelten Kenntnisse direkt angewandt und in den Berufsalltag integriert. Auf diese Weise wird eine optimale Verzahnung von Theorie und Praxis gewährleistet.
Die Ausbildung zum*zur Kinderpfleger*in kann klassisch über eine Berufsfachschule für Kinderpflege in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden. Das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) bietet als Bildungsträger die Vorbereitung auf die Externenprüfung an.
An der Abschlussprüfung über 15 Fächer können neben den Schüler*innen der Berufsfachschulen auch externe Bewerber*innen teilnehmen, die sich vorher in einem berufsbegleitenden Lehrgang auf die Prüfungen vorbereitet haben. Sie nehmen ebenso an allen 15 Prüfungen teil.
Sie haben die Möglichkeit, zum*zur Erzieher*in oder Pädagogischen Fachkraft aufzusteigen.
Berufsbegleitende Weiterbildung zur Ergänzungskraft in der Kita bzw. Mini-Kita
Eine zweite Möglichkeit, als Ergänzungskraft in der Pädagogik Fuß zu fassen, ist die berufsbegleitende Weiterbildung zur Ergänzungskraft in der Kita bzw. Mini-Kita. Die Weiterbildung beruht auf dem Gesamtkonzept des Bayerischen Sozialministeriums, das auf Bayern begrenzt ist. Die Anrechnung im Personalschlüssel ist ab Beginn der Weiterbildung möglich.
• Kindergärten
• Kinderkrippen
• Kinderhorten
• Kindertagesstätten
• Großtagespflege
• im schulischen Ganztag
Die Weiterbildung erfolgt innerhalb von 12 Monaten berufsbegleitend im Anstellungsverhältnis.
Verschiedene bbw Standorte in ganz Bayern werden als Ausbildungsorte genutzt. Auch in Ihrer Nähe.
Die Prüfungen werden durch Multiplikator*innen bei uns als Bildungsträger durchgeführt. Geprüft wird die ko-konstruktive Mitarbeit während des gesamten Moduls, die aktive und erfolgreiche Bearbeitung der Online-Lerneinheiten sowie die schriftliche Ausarbeitung einer Praxissequenz. Darüber hinaus gibt es eine mündliche Prüfung.
Eine Weiterqualifizierung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen ist nach dem Abschluss zur Ergänzungskraft möglich. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website: http://www.kita-fachkraefte.bayern/
Wie ist die Weiterbildung zur Ergänzungskraft in der Mini-Kita und bayerischen Kindertageseinrichtungen aufgebaut?
Innerhalb des Gesamtkonzepts werden die Abschlüsse „Ergänzungskraft in der Mini-Kita“ in Block B, Modul 3 und „Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen“ in Block B, Modul 4 erworben.
Nach Abschluss von Modul 3 haben Sie die Möglichkeit als Ergänzungskraft in einer Mini-Kita tätig zu sein. Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterscheidet sich eine Mini-Kita von einer klassischen Kindertageseinrichtung unter anderem durch zwei Merkmale:
- Die Anzahl der Kinder, die in einer Mini-Kita gleichzeitig betreut werden dürfen, ist auf maximal 12 beschränkt.
- Neben den Fach- und Ergänzungskräften können in der Mini-Kita auch Kindertagespflegepersonen im Anstellungsschlüssel berücksichtigt werden, die im Rahmen des Modellprojekts die notwendigen Zusatzqualifikationen gemäß §17 Absatz 1 AVBayKiBiG vorweisen können.
3. Finanzielle Fördermöglichkeiten
Unsere Weiterbildungsangebote sind zertifiziert und können durch die Agentur für Arbeit bis zu 100 % der Lehrgangskosten gefördert werden.
Die Qualität der Weiterbildung ist durch die AZAV-Zertifizierung nachgewiesen. Sie kann deshalb von der Agentur für Arbeit durch einen Bildungsgutschein (Qualifizierungschancengesetz) gefördert werden. Der Träger/die Einrichtung muss dies vor Kursstart bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Dies umfasst:
- bis zu 100 % Lehrgangskostenerstattung
- bis zu 100 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt
- Weiterbildungsprämie
4. Weitere Informationen
Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie zusätzliche Informationen zur Weiterbildung sowie zum Gesamtkonzept. Gerne beraten wir Sie persönlich.
Ihre Ansprechpartnerin
Cornelia Janni-Schmid
Leitung Geschäftsbereich Gesundheit & Soziales
Telefon: 0821 40802-158
E-Mail: cornelia.janni-schmid@bbw.de