bbw-seminare.de Gesundheit & Pflege Betreuen Quereinstieg in die Pflegeeinrichtung als geprüfte*r Fachhauswirtschafter*in
QUEREINSTIEG IN DIE PFLEGE ALS GEPRÜFTE*R FACHHAUSWIRTSCHAFTER*IN
Der Fachkräftemangel macht sich besonders im Pflegesektor stark bemerkbar. Dieser Umstand eröffnet wiederum gute Chancen, besonders für Quereinsteiger*innen. Denn Pflegeeinrichtungen sind stetig auf der Suche nach qualifiziertem Fachpersonal. Hier bietet die Weiterbildung zum*zur "Geprüften Fachhauswirtschafter*in" die Möglichkeit, die Nachfrage an Fachkräften zur Unterstützung der Einrichtungsbewohner*innen im Alltag bestmöglich abzudecken.
UNSERE ANGEBOTE IN DIESEM BEREICH
Sie beschäftigen sich mit Ihrer beruflichen Zukunft und möchten sich weiterqualifizieren? In unserer Infoveranstaltung klären wir alle offenen Fragen. Gerne beraten wir Sie im Anschluss an die Veranstaltung auch individuell.
Im Fokus der Weiterbildung steht die Aktivierung und Einbindung der Bewohner*innen in die alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Auf einen Blick
1. Was sind geprüfte*r Fachhauswirtschafter*innen und wie werden sie eingesetzt?
2. Chancen für Quereinsteiger*innen in Pflegeeinrichtungen
3. Neue Perspektiven für Mitarbeitende in der Pflege
4. Vorteile für Pflegeeinrichtungen
1. Was sind geprüfte*r Fachhauswirtschafter*innen und wie werden sie eingesetzt?
Geprüfte Fachhauswirtschafter*innen unterstützen pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag und haben Freude daran, Verantwortung zu übernehmen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit organisieren sie die alltägliche Versorgung z. B. in Wohngruppen. Dabei beziehen sie die betreuten Personen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in die Aufgaben, die im hauswirtschaftlichen Kontext anfallen, mit ein. Sie motivieren und fördern Bewegung, Kreativität, kulturelle Aktivitäten und organisieren gemeinschaftliche Feste. Nach erfolgreichem Abschluss des 11- bis 14-monatigen Lehrgangs (entspricht 552 Unterrichtsstunden) können Sie Ihr erworbenes Fachwissen dann unter anderem in Altenpflegeeinrichtungen mit besonderen Wohnformen, im ambulanten Pflegedienst sowie in traditionellen Alten- und Pflegeheimen einbringen. Des Weiteren sind geprüfte Fachhauswirtschafter*innen nach § 45 SGB XI zur Leitung von Betreuungsgruppen befähigt.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Quereinsteiger*innen allerdings bestimmte Kriterien erfüllen. Demnach werden Personen zur Prüfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 FachHwirtPrV zugelassen, die:
Einen Nachweis ihrer hauswirtschaftlichen Praxis erbringen können: Dies umfasst die eigene Haushaltsführung oder ein Arbeitnehmerverhältnis, sowie entweder einen Nachweis pflegerisch-betreuenden Tätigkeit einer Privatperson mit Pflegegrad oder einen Nachweis über fachpraktischen Unterricht während der Weiterbildung.
oder
Einen Abschluss als Hauswirtschafter*in mit entsprechender zweijähriger Berufserfahrung haben.
Gerne beraten wir Sie zu den benötigten Voraussetzungen persönlich und führen Sie individuell durch den Prozess.
2. Chancen für Quereinsteiger*innen in Pflegeeinrichtungen
Dann ist die Weiterbildung zum*zur Geprüften Fachhauswirtschafter*in eine Möglichkeit, Ihre Wünsche in die Tat umzusetzen. Als Geprüfte*r Fachhauswirtschafter*in bringen Sie Ihr Knowhow vom ersten Tag an in den Alltag der von Ihnen zu betreuenden Personen ein und unterstützen sie auf diese Weise individuell. Ganz egal ob es sich hierbei um stätionere Betreuungs- oder Pflegeeinrichtungen handelt oder um ambulante Pflege und Betreuung. Gehen Sie mit dem theoretischen Wissen, das Sie im Rahmen der Weiterbildung vermittelt bekommen, in die Praxis und bringen Sie Ihre bisherigen beruflichen Stärken von Anfang an mit ein.
Außerdem ist es für Teilnehmende möglich, finanzielle Förderungen wie das Aufstiegs-BAföG zu nutzen. Sie können hier z.B. eine Kombination aus direktem Zuschuss und Förderdarlehen nutzen, die Ihre Kosten für den Lehrgang um bis 75% reduziert.
3. Neue Perspektiven für Mitarbeitende in der Pflege
Im Rahmen der berufsbegleitenden Weiterbildung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen im Pflegebereich zu intensivieren und künftig noch mehr in den Alltag Ihrer zu betreuenden Personen einzubringen. Unterstützen Sie diese bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt und übernehmen Sie Verantwortung. Dabei binden Sie die Menschen in Ihrer Einrichtung oder Gruppe aktiv in das Erledigen von Haushaltsaufgaben ein, in Abstimmung mit ihren jeweiligen Fähigkeiten. Lernen Sie im Rahmen der Weiterbildung Methoden und Strategien kennen, um hauswirtschaftliche Themen zu organisieren, zu planen und setzen Sie Projekte erfolgreich und vor allem nachhaltig um.
4. Vorteile für Pflegeeinrichtungen
Dann können geprüfte Fachhauswirtschafter*innen eine wertvolle Bereicherung Ihres Teams bilden. Die Weiterbildung bietet nicht nur für Quereinsteiger*innen, die sich zukünftig in der Betreuung von Alten und Pflegebedürftigen sehen, Vorteile.
Auch Sie als Leitung profitieren durch die Teilnahme am Weiterbildungsprogramm. Die Teilnehmer*innen tragen bereits während ihrer Weiterbildung dazu bei, den Menschen in Ihrer Einrichtung eine vertiefende Betreuung in unterschiedlichen Bereichen zu ermöglichen.
Zu nennen sind hier beispielsweise Einbindung der Bewohner*innen in die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Versorgung, Betreuung oder Grundpflege. Außerdem entlasten die Fachkräfte auf diese Weise Ihr Team vor Ort und wirken dem Personalengpass entgegen.
5. Finanzierung und Förderung
Qualifizierungschancengesetz
Möchten auch Sie in Ihrer Pflegeeinrichtung geprüfte Fachhauswirtschafter*innen weiterbilden, dann haben Sie die Möglichkeit, eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Gerne beraten wir Sie zu den Voraussetzungen für Ihre Einrichtung persönlich und unterstützen Sie während des Prozesses. Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie außerdem weitere Informationen zum Angebot von Weiterbildungen in Pflegeeinrichtungen.
Aufstiegs-BAFöG
Für Teilnehmende ist es möglich, finanzielle Förderungen wie das Aufstiegs-BAföG zu nutzen. Sie können hier z.B. eine Kombination aus direktem Zuschuss und Förderdarlehen verwenden, die Ihre Kosten für den Lehrgang um bis 75% reduziert.
Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG
- Lehrgangsgebühr: 4.802,00 €
- abzgl. 50% Zuschuss (Förderung): 2.401,00 €
- Restbetrag (KfW-Darlehen): 2.401,00 €
- abzgl. 50% (KfW-Darlehen nach bestandener Prüfung und Vorlage einer beglaubigten Kopie des Prüfungszeugnisses bei der KfW Bank): 1.200,50 €
Ihre Ersparnis
- 3.601,50 €
Ihre tatsächlich zu zahlenden Kosten
- 1.200,50 €
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG und weiteren Mitteln zur finanziellen Förderung Ihrer Weiterbildung finden Sie auf unserer Förderungs-Website.
Ihre Ansprechpartnerin
Cornelia Janni-Schmid
Leitung Geschäftsbereich Gesundheit & Soziales
Telefon: 0821 40802-158
E-Mail: cornelia.janni-schmid@bbw.de