bbw-seminare.de Anerkennung Pflegefachfrau / Pflegefachmann in Bayern
Anerkennung Pflegefachfrau / Pflegefachmann in Bayern
Pflegefachkräfte aus Drittstaaten, die sich für ein Leben in Deutschland entscheiden, bringen bereits eine Ausbildung oder ein Studium mit. Je nach Herkunftsland unterscheiden sich das Pflege- und Berufsverständnis und bestimmte Pflegestandards. Im Rahmen des Anpassungslehrganges können diese ihr Fachwissen und ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen ergänzen, um die Anerkennung als Pflegefachkraft Bayern zu erlangen.
Der Lehrgang umfasst 240 Unterrichtseinheiten (APL I). Sollten in Ihrem Bescheid 440 UE ausgewiesen sein, absolvieren Sie zunächst diesen Kurs und anschließend das Aufbaumodul mit weiteren 200 UE.
Pflegefachhelfer*innen aus dem Ausland können ebenfalls Ihre Qualifikation beim Landesamt für Pflege überprüfen lassen. Die ausländische Qualifikation wird mit der bayerischen Ausbildung als Pflegefachhelfer*in verglichen. Es gibt zwei mögliche Ergebnisse: Entweder ist die Qualifikation gleichwertig zur bayerischen Ausbildung oder es erfolgt eine Ablehnung.
Zielgruppen
- Beschäftige mit Berufsabschluss
- Migrant*innen
Abschlussart
- Teilnahmebescheinigung
Förderungsmöglichkeiten
- BA-Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz
Voraussetzungen
Bescheid des Landesamtes für Pflege (LfP)
Kursdetails
Inhalte
Im Bescheid des Landesamtes für Pflege (LfP) ist der Umfang des Anpassungslehrganges mit 240 UE (1 UE sind 45 Minuten) festgelegt.
- Sich in der Pflege in Deutschland zurechtfinden
- Rechtliche Grundlagen und Pflegekonzepte
- Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
- (Alte) Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
- Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern
- Setting stationäre Akutpflege: Pflegesituationen
- Setting stationäre Langzeitpflege: Pflegesituationen
- Setting ambulante Akut- und Langzeitpflege: Pflegesituationen
Die Unterrichtseinheiten teilen sich auf in
Unterricht in Präsenz 120 UE, sowie
Unterricht im virtuelles Klassenzimmer 84 UE (= 35 %) – das bedeutet der Unterricht erfolgt zu bestimmten Zeiten online und
Selbststudium 36 UE (= 15 %) anhand von Skripten und Arbeitsaufgaben bzw. Fallbearbeitung
Prüfung
Den Abschluss des Anpassungslehrgangs bildet ein Abschlussgespräch mit Prüfungscharakter über die im Rahmen des Anpassungslehrgangs erworbenen, vertieften, erweiterten Kompetenzen (Rechtsgrundlage: § 44 Abs. 3 PflAPrV). Die erworbenen, vertieften oder erweiterten Kompetenzen sollen anhand einer komplexen Pflegesituation dargestellt werden.
Für die Präsentation des Falles sowie vertiefende Rückfragen, Reflexion und Transferfragen des Anerkennungssuchenden stehen max. 60 Minuten zur Verfügung.
Ihr Nutzen
Anerkennung Pflegefachkraft Bayern
Durch das im Anpassungslehrgang gemäß § 44 PflAPrV erworbene Wissen und dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als Pflegefachkraft in Bayern erfüllt.
Termine und Kontakt vor Ort
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Ansprechpartner*innen

Cornelia Janni-Schmid
Leiterin
Geschäftsbereich Gesundheit und Pädagogik
E-Mail cornelia.janni-schmid@bbw.de
Telefon 0821 40802-158