bbw-seminare.de Gesundheit & Pflege Fort- und Weiterbildungen in der Pflege Berufsanerkennung in der Pflege für ausländische Pflegekräfte
BERUFSANERKENNUNG FÜR AUSLÄNDISCHE PFLEGEFACHKRÄFTE
Anerkennungssuchende aus Drittstaaten mit abgeschlossener Berufsausbildung in der Pflege oder einem abgeschlossenen Studium, das im Herkunftsland erworben wurde, stehen vor der Herausforderung ihren Abschluss in Deutschland anerkennen zu lassen und das Pflegeverständnis in Deutschland kennenzulernen. Ab dem 01.07.2023 ist das Landesamt für Pflege (LfP) in Bayern für die Anerkennungsverfahren im Bereich Pflege zuständig und erstellt auf Antrag einen Bescheid, der festlegt, welche Kenntnisse noch erworben werden müssen. Dieser Bescheid bildet dann die Grundlage für modular aufgebaute Anpassungslehrgänge, in denen die erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Berufsanerkennung für Pflegefachkräfte aus Drittstaaten sowie über die für die Anerkennung benötigten Qualifizierungen.
Jetzt zum Anpassungslehrgang informieren
Fordern Sie hier Ihr kostenloses Infomaterial zur Anpassungsqualifizierung an oder stellen Sie uns Ihre Fragen zum Lehrgang.
Einführung Anpassungslehrgang gemäß § 44 PflAPrV
Was ist ein Anpassungslehrgang in der Pflege?
Ein Anpassungslehrgang (§§ 44 PflAPrV) ist eine Ausgleichsmaßnahme für reglementierte Berufe. Durch die erfolgreiche Teilnahme können Pflegekräfte aus Drittstaaten die Unterschiede zur deutschen Berufsqualifikation als Pflegefachfrau/Pflegefachmann ausgleichen. Im Rahmen des Anpassungslehrganges können so das Fachwissen und die bisherigen beruflichen Erfahrungen ergänzt und die Vorgaben des Feststellungsbescheides des LfP erfüllt werden. Je nach Umfang der festgestellten wesentlichen Unterschiede erfolgt der Unterricht im Rahmen der modular aufgebauten Anpassungslehrgänge, die sich am Rahmencurriculum für die generalistischen Pflegeausbildung orientieren. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Fachgesprächs erhalten die Absolvent*innen eine Teilnahmebestätigung, die sie beim LfP einreichen.
Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es für Pflegekräfte aus Drittstaaten?
Für die Zulassung zur Weiterbildung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder abgeschlossenes Hochschulstudium und ggf. bereits erworbene Berufserfahrung im Herkunftsland (in einem Drittstaat) im Pflegebereich
- Bescheid des Landesamtes für Pflege Bayern
- Bereitschaft, sich das Pflege- und Berufsverständnis in Deutschland anzueignen
Die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt vor Beginn der Weiterbildung durch das bbw.
Warum sollte ich den Anpassungslehrgang beim bbw absolvieren?
- Wir kooperieren mit unseren Berufsfachschulen für Pflege und wissen, was in der generalistischen Ausbildung wichtig ist.
- Wir bringen in der Weiterbildung im Bereich Pflege und Gesundheit jahrelange Erfahrung mit.
- Die Weiterbildung ist nach AZAV zertifiziert und damit ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich.
- Wir arbeiten mit einem großen Netzwerk an medizinischen und pflegerischen Einrichtungen zusammen.
Details Anpassungslehrgang
Inhalte der Qualifizierung zur Anerkennung als Pflegefachkraft in Bayern
Aufgrund des Bescheides des Landesamtes für Pflege (LfP) wird der Umfang des Anpassungslehrganges für jede Person individuell festgelegt. Auf dieser Basis kann dann durch erfolgreiche Teilnahme an einem Anpassungslehrgang das benötigte Wissen erworben und nachgewiesen werden. Hierdurch kann die Anerkennung als Pflegefachkraft in Bayern erlangt werden. Die Inhalte des Anpassungslehrgangs orientieren sich eng an den Bayerischen Lehr- und Ausbildungsplänen für Pflege und an den Konstruktionsprinzipien, die ihnen zugrunde liegen.
Es gibt drei Varianten des Lehrgangs mit unterschiedlicher Dauer. Dies bedeutet je nach Bescheid besucht ein*e Teilnehmer*in Anpassungslehrgang I, II oder III.
Themen der Anpassungsqualifizierung
Die unten stehen Themengebiete werden in allen drei Modulen absolviert. Je nach Kenntnisstand und Bescheid des LFP erfolgt dies in unterschiedlicher Dauer und Intensität.
- Einführung in die Pflege in Deutschland
- Rechtliche Grundlagen der Pflege
- Einführung in die gängigen Pflegekonzepte
- Begleitung von Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase
- Unterstützung von alten Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen
- Förderung von Gesundheit und Mobilität
- Pflegesituationen in der stationären Akutpflege
- Pflegesituationen in der stationären Langzeitpflege
- Pflegeabläufe in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege
- Fallbearbeitung
Durchführung des Lehrgangs in Modulen
Aufgrund des Bescheids des Landesamtes für Pflege muss der Anpassungslehrgang I oder II oder III besucht werden.
Hinweis: Wir bieten die häufig benötigte Variante Modul I mit 240 Unterrichtseinheiten an. Falls aufgrund des Bescheides des LFP Modul II oder III erforderlich sind, sprechen Sie uns hierzu an.
Anpassungslehrgang I:
- 240 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
- Präsenz 120 UE, Virtuelles Klassenzimmer 84 UE, Selbststudium 36 UE
Anpassungslehrgang II:
- 440 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
- Neue Teilnehmer*innen, die noch nicht bei uns waren: Präsenz 200 UE, Virtuelles Klassenzimmer 152 UE, Selbststudium 88 UE
- Teilnehmer*innen, die bei uns Anpassungslehrgang I besucht haben, können 352 UE online machen und 88 UE Selbststudium
Anpassungslehrgang III:
- 640 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
- Neue Teilnehmer*innen, die noch nicht bei uns waren: Präsenz 280 UE, Virtuelles Klassenzimmer 316 UE, Selbststudium 64 UE
- Teilnehmer*innen, die bei uns Anpassungslehrgang II besucht haben, können 596 UE online machen und 64 UE Selbststudium
Virtuelles Klassenzimmer bedeutet Online-Unterricht. Sie können also ganz flexibel von zu Hause oder von der Einrichtung aus teilnehmen.
Im Selbststudium erarbeiten Sie den Stoff eigenständig. Dafür erhalten Sie von uns Unterlagen.
Prüfung
Die Prüfung des Anpassungslehrgangs besteht aus einem Abschlussgespräch. Hier wird überprüft ob die ausländische Pflegefachkraft über das nötige Wissen verfügt, ihre erweiterten Kompetenzen nach § 44 Abs. 3 PflAPrV in einer beispielhaften Pflegesituation einzusetzen. Das Gespräch dauert maximal 60 Minuten.
Abschluss/Zertifikat
Gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe wird den Teilnehmer*innen eine Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang ausgestellt. Diese ist beim Landesamt für Pflege in Bayern einzureichen.
Förderung
Der Anpassungslehrgang kann durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) gefördert werden.
Weitere Informationen
Generalistische Pflege – Fach- und Berufsfachschulen
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Mehr erfahrenVeranstaltungsorte
2 Termine ab 22.11.2024
1,5 Stunden, Berufsbegleitend
Anerkennung Pflegefachfrau / Pflegefachmann in Bayern
Berufsbegleitender Anpassungslehrgang mit 240 UE gemäß § 44 PflAPrV
Anpassungslehrgang gemäß § 44 PflAPrV in Bayern, um mit dem Bescheid des Landesamtes für Pflege eine Anerkennung als Pflegefachmann / Pflegefachfrau zu erhalten.
Mehr erfahrenMünchen
07.04.2025
240 Unterrichtseinheiten, Berufsbegleitend
BA-Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz
AZAV zertifiziert
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Ihre Ansprechpartnerin
Cornelia Janni-Schmid
Leitung Geschäftsbereich Gesundheit & Soziales
Telefon: 0821 40802-158
E-Mail: cornelia.janni-schmid@bbw.de