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Junge Frau in blauer Bluse mit Brille lächelt selbstbewusst in die Kamera, im Hintergrund beugen sich drei junge Ärzte über eine Akte

ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHE PFLEGEKRÄFTE

schnell und unkompliziert zur Tätigkeit als Pflegefachfrau*mann in Bayern

bbw-seminare.de   Gesundheit & Pflege  Fort- und Weiterbildungen in der Pflege  Berufsanerkennung in der Pflege für ausländische Pflegekräfte

BERUFSANERKENNUNG FÜR AUSLÄNDISCHE PFLEGEFACHKRÄFTE

Anerkennungssuchende aus Drittstaaten mit abgeschlossener Berufsausbildung in der Pflege oder einem abgeschlossenen Studium, das im Herkunftsland erworben wurde, stehen vor der Herausforderung ihren Abschluss in Deutschland anerkennen zu lassen und das Pflegeverständnis in Deutschland kennenzulernen. Ab dem 01.07.2023 ist das Landesamt für Pflege (LfP) in Bayern für die Anerkennungsverfahren im Bereich Pflege zuständig und erstellt auf Antrag einen Bescheid, der festlegt, welche Kenntnisse noch erworben werden müssen. Dieser Bescheid bildet dann die Grundlage für modular aufgebaute Anpassungslehrgänge, in denen die erforderlichen Kenntnisse vermittelt  werden. Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Berufsanerkennung für Pflegefachkräfte aus Drittstaaten sowie über die für die Anerkennung benötigten Qualifizierungen.

Jetzt zum Anpassungslehrgang informieren

Frau, die liest.

 

Fordern Sie hier Ihr kostenloses Infomaterial zur Anpassungsqualifizierung an oder stellen Sie uns Ihre Fragen zum Lehrgang. 

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Einführung Anpassungslehrgang gemäß § 44 PflAPrV

Was ist ein Anpassungslehrgang in der Pflege? 

Ein Anpassungslehrgang (§§ 44 PflAPrV) ist eine Ausgleichsmaßnahme für reglementierte Berufe. Durch die erfolgreiche Teilnahme können Pflegekräfte aus Drittstaaten die  Unterschiede zur deutschen Berufsqualifikation als Pflegefachfrau/Pflegefachmann ausgleichen. Im Rahmen des Anpassungslehrganges können so das Fachwissen und die bisherigen beruflichen Erfahrungen ergänzt und die Vorgaben des Feststellungsbescheides des LfP erfüllt werden. Je nach Umfang der festgestellten wesentlichen Unterschiede erfolgt der Unterricht im Rahmen der modular aufgebauten Anpassungslehrgänge, die sich am Rahmencurriculum für die generalistischen Pflegeausbildung orientieren. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Fachgesprächs erhalten die Absolvent*innen eine Teilnahmebestätigung, die sie beim LfP einreichen. 

Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es für Pflegekräfte aus Drittstaaten? 

Für die Zulassung zur Weiterbildung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt vor Beginn der Weiterbildung durch das bbw.

Warum sollte ich den Anpassungslehrgang beim bbw absolvieren? 

AZAV Logo

Details Anpassungslehrgang

Inhalte der Qualifizierung zur Anerkennung als Pflegefachkraft in Bayern

Aufgrund des Bescheides des Landesamtes für Pflege (LfP) wird der Umfang des Anpassungslehrganges für jede Person individuell festgelegt. Auf dieser Basis kann dann durch erfolgreiche Teilnahme an einem Anpassungslehrgang das benötigte Wissen erworben und nachgewiesen werden.  Hierdurch kann die Anerkennung als Pflegefachkraft in Bayern erlangt werden. Die Inhalte des Anpassungslehrgangs orientieren sich eng an den Bayerischen Lehr- und Ausbildungsplänen für Pflege und an den Konstruktionsprinzipien, die ihnen zugrunde liegen.

Es gibt drei Varianten des Lehrgangs mit unterschiedlicher Dauer. Dies bedeutet je nach Bescheid besucht ein*e Teilnehmer*in Anpassungslehrgang I, II oder III.

Themen der Anpassungsqualifizierung

Die unten stehen Themengebiete werden in allen drei Modulen absolviert. Je nach Kenntnisstand und Bescheid des LFP erfolgt dies in unterschiedlicher Dauer und Intensität. 

Durchführung des Lehrgangs in Modulen

Aufgrund des Bescheids des Landesamtes für Pflege muss der Anpassungslehrgang I oder II oder III besucht werden.

Hinweis: Wir bieten die häufig benötigte Variante Modul I mit 240 Unterrichtseinheiten an. Falls aufgrund des Bescheides des LFP Modul II oder III erforderlich sind, sprechen Sie uns hierzu an. 

Anpassungslehrgang I:

Anpassungslehrgang II:

Anpassungslehrgang III:

Virtuelles Klassenzimmer bedeutet Online-Unterricht. Sie können also ganz flexibel von zu Hause oder von der Einrichtung aus teilnehmen.

Im Selbststudium erarbeiten Sie den Stoff eigenständig. Dafür erhalten Sie von uns Unterlagen.

Prüfung

Die Prüfung des Anpassungslehrgangs besteht aus einem Abschlussgespräch. Hier wird überprüft ob die ausländische Pflegefachkraft über das nötige Wissen verfügt, ihre erweiterten Kompetenzen nach § 44 Abs. 3 PflAPrV in einer beispielhaften Pflegesituation einzusetzen. Das Gespräch dauert maximal 60 Minuten.  

Abschluss/Zertifikat

Gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe wird den Teilnehmer*innen eine Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang ausgestellt. Diese ist beim Landesamt für Pflege in Bayern einzureichen. 

Förderung

Der Anpassungslehrgang kann durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) gefördert werden.

Weitere Informationen

Landesamt für Pflege

Generalistische Pflege – Fach- und Berufsfachschulen

 

Kurse (2)

Online-Infoveranstaltung: Anerkennung Pflegefachfrau / Pflegefachmann in Bayern

informativ - kostenlos - unverbindlich

Lassen Sie sich umfassend zu Ihrer gewünschten Fortbildung beraten, unverbindlich und kostenfrei!

Mehr erfahren

Veranstaltungsorte

2 Termine ab 22.11.2024

1,5 Stunden, Berufsbegleitend

kostenfrei

Online

Anerkennung Pflegefachfrau / Pflegefachmann in Bayern

Berufsbegleitender Anpassungslehrgang mit 240 UE gemäß § 44 PflAPrV

Anpassungslehrgang gemäß § 44 PflAPrV in Bayern, um mit dem Bescheid des Landesamtes für Pflege eine Anerkennung als Pflegefachmann / Pflegefachfrau zu erhalten.

Mehr erfahren

München

07.04.2025

240 Unterrichtseinheiten, Berufsbegleitend

ab 2.100,00 €

Präsenz mit Online-Anteil

BA-Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz

AZAV zertifiziert

Ihre Ansprechpartnerin

Cornelia Janni-Schmid

Cornelia Janni-Schmid

Leitung Geschäftsbereich Gesundheit & Soziales

Telefon: 0821 40802-158
E-Mail: cornelia.janni-schmid@bbw.de